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Die „Stromkostenbremse“ des Bundes entlastet Haushalte!

Die von der Regierung beschlossene Stromkostenbremse ist für circa 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam und dämpft den Kostenanstieg massiv.

Die Maßnahme entlastet einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr. Rund 3 bis 4 Milliarden Euro, je nach Preisentwicklung stellt die Bundesregierung dafür in Summe bereit. Die Stromkostenbremse ist ab 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024. Für den Verbrauch über 2.900 Kilowattstunden hinaus muss der Marktpreis bezahlt werden. Dadurch wird auch ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt.

Weitere Informationen, Antworten und Klarstellungen finden Sie auf nachfolgenden Seiten:

https://energie.gv.at/fuer-haushalte

https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/2022/20220907_stromkostenbremse.html

Auch alle Personen, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, haben Anspruch auf den Stromkostenzuschuss. Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt. Hierfür ist ein elektronischer Antrag unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/Antrag zu stellen. Weitere Informationen dazu unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg!